Der Rechtschreibrat hat Regeln aufgestellt, wie wir mit Lehnwörtern aus dem Englischen umgehen sollen, und zwar mit den Verben - bei diesen kommt es ja häufig zu Zweifelsfällen, vor allem bei den Flexionsendungen.
Laut Rechtschreibrat gilt in diesen Fällen das Prinzip, dass grundsätzlich die deutschen Endungen zu verwenden sind. Es heißt also surfen – surfte – gesurft, jobben – jobbte – gejobbt.
Es gibt aber Ausnahmen. In zwei Fallgruppen ist laut Rechtschreibrat im Partizip II sowohl die deutsche Endung, also -t, als auch die Flexionsendung des Englischen, also -ed, zulässig.
(1) bei Verben, deren Infinitiv im Englischen auf ein stummes e endet:
getimt/getimed (zu to time), gelikt/geliked (zu to like),
gefakt/gefaked zu to fake
2) bei Partizip-II-Formen, die vorwiegend unflektiert gebraucht werden:
overdresst/overdressed, relaxt/relaxed
Aber: Sind die Partizipien flektiert oder gesteigert, ist in beiden Fällen ausschließlich die deutsche Endung zulässig:
eine gefakte Nachricht
Sie ist relaxter als er.
So weit, so gut. Die Regelmacher wollten es wieder einmal allen recht machen, sie begründen ihre Haltung mit Daten aus gesamtdeutschen Corpus-Untersuchungen.
Ich halte allerdings getimt und gelikt für eine übertriebene Eindeutschung. Nach meinem Gefühl spießt sich in diesen Fällen die Aussprache mit der Schriftform. Die Schreibungen verleiten dazu, den Vokal nicht als Diphthong auszusprechen, sondern als einfachen i-Laut. Mit anderen Worten: Die Laut-Buchstaben-Zuordnung passt nicht.
Nichts Neues bei den entlehnten Substantiven
Substantive aus dem Englischen, die auf -y enden und im Englischen
den Plural -ies haben, erhalten im Plural nur ein -s:
Baby – Babys, Lady – Ladys, Party – Partys
Nur bei Zitatwörtern gilt die englische Endung:
Grand Old Ladies.
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