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Die NÖ-Gender-Regelung ist da - und viele Fragen offen


Die niederösterreichische Landesregierung hat die im Koalitionsabkommen zwischen VP und FP vereinbarte Gender-Regelung beschlossen: 'Das amtliche Regelwerk des Rates der deutschen Rechtschreibung wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung in Niederösterreich ab 1. August 2023 in die Kanzleiordnung des Landes Niederösterreich übernommen', heißt es auf der Webseite der NÖ-Landesregierung. 'Die Kanzleiordnung regelt eine einheitliche Vorgangsweise bei der Erledigung von Geschäftsfällen bei allen Dienststellen der NÖ Landesverwaltung. Sie ist damit die Grundlage für einen einheitlichen und verständlichen Auftritt der Landesverwaltung nach außen.'


Begründet wird dies mit Hinweis auf die vor wenigen Tagen bekanntgegebene Feststellung des Rates der deutschen Rechtschreibung, dass 'die Wortbinnenzeichen nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören'. Mit anderen Worten: Der Rat empfiehlt nicht, sie ins amtliche Regelwerk aufzunehmen.


Die niederösterreichische Landesregierung argumentiert daher so: 'Bei der Erstellung von Schriftstücken und Erledigungen ist den - erst vor wenigen Tagen aktualisierten - Empfehlungen des Rats der deutschen Rechtschreibung Folge zu leisten. Das Land werde in der Kanzlei-Ordnung festlegen, dass Frauen und Männer sprachlich gleichgestellt, aber auf Gender-Stern, Gender-Gap, Gender-Doppelpunkt und Binnen-I 'gemäß der zuständigen Instanz für die Regelung der einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum verzichtet wird.' Erlaubt ist also in Hinkunft nur 'Lehrerinnen und Lehrer' sowie 'Lehrkräfte' - auf die unsägliche und sprachlich widersinnige Form 'Lehrende' wurde offensichtlich vergessen. Die Verkürzungsform 'Lehrer/-innen' ist bereits Teil des amtlichen Regelwerks.


Wie auf der Website der Tageszeitung 'Die Presse' zu lesen ist, drohen 'bei wiederholten Verstößen disziplinäre Maßnahmen - von einer Ermahnung bis zu einer Geldstrafe.'


Heinz Mayer: Damit wird die Spaltung der Gesellschaft wieder einmal deutlich sichtbar


'Das zeugt von der sichtbaren Spaltung der Gesellschaft', meinte der Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer gegenüber 'sprachblog'. 'Die einen wollen mit aller Macht das Gendern mit Binnenzeichen durchsetzen, die anderen wollen es mit aller Macht verhindern. Beides ist mir nicht sympathisch.'


Ob die Disziplinarkommissionen jetzt viel zu tun haben werden? 'Das könnte sein. Aber sie sind in Niederösterreich sicher so zusammengesetzt, dass Verstöße gegen die Weisungen geahndet werden.'


Die Gender-Regeln gelten nur für die Erledigung von Geschäftsfällen nach außen. Ob in Landesgesetzen gegendert wird, ist die Entscheidung des Landtages. 'Ich hoffe, dass dort ausschließlich das generische Maskulinum verwendet wird, das ja die Normalform der deutschen Sprache ist; Gesetze mit den Doppelformen 'Lehrer/Lehrerinnen', 'Schüler/Schülerinnen' sind so gut wie unlesbar.'


Die amtlichen Regeln stehen nach wie vor im Österreichischen Wörterbuch


Die Berufung auf den Rechtschreib-Rat war zu erwarten, sie erfolgt jedoch aufgrund einer Fehleinschätzung, welche Rolle dieses zwischenstaatliche Gremium hat. Kleine Änderungen im Wörterverzeichnis kann der Rat selbst verbindlich beschließen, bei größeren Änderungen, dazu würde das Gendern gehören, muss der Rat seine Empfehlungen erst den zuständigen amtliche Stellen vorlegen und dort begründen, in Österreich dem Unterrichtsministerium. Dass Niederösterreich 'die amtlichen Regeln des Rechtschreibrates übernimmt und damit das Binnen-I verbietet', ist also schlicht und einfach falsch.


Offensichtlich hat man in St. Pölten nicht erkannt, welche Rolle das Österreichische Wörterbuch spielt. Es enthält die amtlichen Regeln, die für Österreich verbindlich sind, hat das Gendern weder erlaubt noch verboten. Spannend wird daher auch sein, wie oberstgerichtliche Entscheidungen aussehen würden, wenn ein mit einer Geldstrafe belegter Beamter bis zur höchsten Instanz geht.


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