Bereits am 14. Juli 2023 in Eupen, Belgien, hat der Rat für deutsche Rechtschreibung bekanntgegeben, dass ein vollständig neu erarbeitetes Amtliches Wörterverzeichnis erarbeitet wurde – „mit daraus folgenden umfangreichen Anpassungen des Amtlichen Regelwerks“. Die Beschlussfassung erfolgte am 15. Dezember im Rechtschreibrat, doch wurden keine Details bekanntgegeben. Die Neufassungen und Änderungen ergingen zunächst an die staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder, wobei strikte Geheimhaltung gefordert war.
Vor wenigen Tagen, am 4. Juli, teilte der Rechtschreibrat in einer Aussendung mit, dass das neue Amtliche Wörterverzeichnis mit 1. Juli verbindlich für Schule und Verwaltung ist. Die zuständigen staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder hätten „den Vorschlägen des Rats zur Anpassung des Regelwerks bis Ende Juni 2024 zugestimmt und damit dessen Verbindlichkeit beschlossen“, teilte der Vorsitzende des Rats für deutsche Rechtschreibung, Dr. Josef Lange, mit: „Die Neufassungen sind auf der Webseite des Rats veröffentlicht, die Umsetzung erfolgt mit Übergangsfristen, die von den staatlichen Stellen koordiniert werden."
Ich zitiere in der Folge aus der Presseaussenung:
Das neue Amtliche Wörterverzeichnis wurde auf der Basis empirischer Schreibbeobachtung im Orthografischen Kernkorpus erarbeitet, einer großen digitalen Textsammlung am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache mit mehr als 14 Mrd. Wortbelegen, die alle im Rat vertretenen Länder und Regionen abbildet. Es trägt den Zielgruppen des Werks – Wörterbuchredaktionen, Zeitungs- und Nachrichtenredaktionen, Gesetz- und Verordnungsgebung – sowie aktuellem Nutzungsverhalten Rechnung. Das Wörterverzeichnis konzentriert sich auf wesentliche orthografische Zweifelsfälle und ist insofern ergänzend zum Regelteil. Der Regelteil wurde punktuell an beobachtete Schreibentwicklungen angepasst.
Dazu einige Beispiele:
Das Wörterverzeichnis wurde auf die wesentlichen orthografischen Zweifelsfälle konzentriert wie Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung: z. B. nichtöffentlich / nicht-öffentlich / nicht öffentlich; regenerative/Regenerative Energien. Dabei wurde es umfassend aktualisiert: So wurden zahlreiche neue rechtschreibrelevante Fremdwörter überwiegend aus dem Englischen und anderen modernen Fremdsprachen aufgenommen, wie timen, mailen, liken, Cappuccino, Fake News / Fakenews / Fake-News.
Im aktuellen Schreibgebrauch nicht oder kaum nachweisbare „eingedeutschte“ Varianten fremdsprachlicher Begriffe wurden gestrichen: z. B. Buklee, Dränage, Exposee, Frigidär, Jogurt, Katode, Kurtage, Panter, photogen, Polonäse, Spagetti, Tunfisch.
Der Regelteil wurde dort angepasst, wo sich in der Zusammenschau von Schreibbeobachtung und Norm Optimierungsmöglichkeiten, z. B. im Rahmen von Vereinheitlichungen, gezeigt haben – etwa von neuen Wörtern in Getrennt- und Zusammenschreibung, Schreibung mit Bindestrich sowie Groß- und Kleinschreibung: z. B. Last-minute-Angebot/Last-Minute-Angebot, Out-of-the-box-Denken/Out-of-the-Box-Denken.
Neue Schreibungen, die bislang nicht vom Amtlichen Regelwerk abgedeckt waren, wurden im Regelteil und/oder Wörterverzeichnis berücksichtigt: z. B. faken, fakte, gefakt/gefaked, aber nur: gefakte Nachrichten.
Das Kapitel Zeichensetzung wurde auf der Basis sprachwissenschaftlicher und didaktischer Erkenntnisse vollständig neu systematisiert, vereinfacht und gestrafft. Dabei wurde eine Regeländerung vorgenommen: Infinitivgruppen („erweiterter Infinitiv mit zu“) werden verbindlich durch Komma abgetrennt.
Weitere Details zu dieser kleinen Rechtschreibreform sowie deren Beurteilung an dieser Stelle in Kürze.
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