top of page

Im deutschen Bundeskanzleramt sind Gendersternchen und Binnen-I ab sofort verboten

  • Autorenbild: Robert Sedlaczek
    Robert Sedlaczek
  • 6. Aug. 2025
  • 3 Min. Lesezeit

Der Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat seine Mitarbeiter im Bundeskanzleramt angewiesen, keine Gendersprache zu benützen. Wie Wolfram Weimer der Bild am Sonntag mitteilte, sollen seine 470 Mitarbeiter im Kanzleramt in Berlin und in Bonn im Schriftverkehr auf Gendersternchen und andere Sonderzeichen verzichten. Er folge damit der "überwiegenden Mehrheit" der Deutschen, sagte Weimer.


Der parteilose Wolfram Weimer, ein Verleger und Publizist, wurde von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in die Politik geholt. Er war Chefredakteur der Zeitung Die Welt, der Berliner Morgenpost, des Focus und des von ihm gegründeten Magazins Cicero.


Das Amt des Kulturstaatsministers, offiziell Staatsminister beim Bundeskanzler und Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, war von Bundeskanzler Gerhard Schröder 1998 geschaffen worden. Ein Staatsminister verfügt über eine eigene Behörde, er ist also wesentlich einflussreucher als ein Staatssekretär in der österreichischen Regierung.


"Beim Beauftragten für Kultur und Medien im Kanzleramt gelten die Regeln der deutschen Sprache", sagte Weimer. "Im Kanzleramt wird in Briefen, E-Mails und Vermerken nicht gegendert. Statt Formulierungen mit Sternchen oder Binnen-I zu verwenden, begrüßen wir die Adressaten mit der Anrede 'Sehr geehrte Damen und Herren'. Damit halten wir uns auch an die Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung."


Privat stehe jedem frei, sich so auszudrücken, wie er oder sie es möchte, sagte Weimer der Bild am Sonntag weiter. Zur Begründung seines Verbots meinte er: "Erzwungenes Gendern spiegelt keineswegs wider, wie die überwiegende Mehrheit in unserem Land spricht. Vielmehr vertieft das Gendern die Spaltung unserer Gesellschaft. Sprache soll verbinden, nicht trennen."


Laut Weimer ist Sprache "ein wichtiges Medium der gesellschaftlichen Verständigung, kein Spielfeld für Ideologen. Deshalb lehne ich jede bevormundende Spracherziehung ab." Es gehe ihm dabei auch um den Erhalt "unserer Sprachkultur im Land der Dichter und Denker". Mutwillige Eingriffe durch das Gendern sind aus Weimers Sicht daher "nicht nur unnötig, sie beschädigen auch die Schönheit unserer Sprache". 


"Die Debatte um Gendersprache polarisiert seit Jahren", schreibt die Wochenzeiting Die Zeit auf Ihrem Webportal. "Befürworter sehen im Gendern eine Möglichkeit, Geschlechterstereotypen aufzubrechen, rund zwei Drittel der Wahlberechtigten in Deutschland lehnen Gendersprache jedoch ab. 


In Deutschland haben laut Die Zeit bereits mehrere Bundesländer Genderverbote angekündigt oder bereits verabschiedet. Auch das Berliner Bundesfinanzministerium habe vergangenes Jahr das Gendern aus dem Schriftverkehr eliminiert.


Eine Volksabstimmung gegen das Gendern in Niedersachsen scheiterte allerdings im März dieses Jahres an mangelndem Interesse: Die Initiative bekam nicht einmal ein Drittel der nötigen Unterschriften zusammen.


Oberlandesgericht in Deutschland kippt Gendersprache mit Doppelnennung


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das generische Maskulinum ausreicht, um geschlechtergerecht zu kommunizieren. Laut Aussendung des Vereins für Deutsche Sprache (VDS) wollte eine städtische GmbH im Handelsregister den Begriff "Geschäftsführer" durch "Geschäftsführung" ersetzen lassen. Das Handelsregister lehnte ab, der Fall kam vor das Oberlandesgericht Düsseldorf, wo die GmbH ebenfalls unterlag. Die Bezeichnung "Geschäftsführung" entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben und sei irreführend, denn sie suggeriere, dass auch eine Gruppe ermächtigt sei, die entsprechenden Aufgaben durchzuführen, keine Einzelperson. Entsprechende Eintragungen müssten zweifelsfrei Aufschluss über die Hintergründe einer Firma geben, so das Oberlandesgerich. Auch eine Doppelnennung sei unnötig, heißt es im Beschluss des Oberlandesgerichts: "Bereits der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 2 GG und das grundgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG stellen sicher, dass das Wort 'Geschäftsführer' vom Registergericht nicht geschlechtsbezogen verstanden und angewendet werden darf."


Damit ist laut VDS das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt das zweite Gericht, das Gendersprache ablehnt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) kippte ein Urteil mit der Begründung, dass die Vorinstanz aus einem "Betroffenen" eine "betroffene Person" und aus einem "Messbeamten" eine "messverantwortliche Person" gemacht hatte. 

--------------

Verwendete Quellen: Die Zeit, Verein für Deutsche Sprache und Wikipedia.



 
 
 

3 Kommentare


Giovanni Swizzera
28. Aug. 2025

Es ist wirklich amüsant, wie verbittert und verbissen so mancher (!) gegen ein bisschen mehr weibliche Präsenz in der Sprache kämpft: „mutwillige Eingriffe durch das Gendern“, „Genderverbote“, „Gendern ... eliminieren“ usw.


Leidln, bitte, kann man das nicht ein bisschen entspannter sehen? Ich habe beruflich viel mit dem Thema zu tun und bemühe mich immer um einen pragmatischen Umgang damit. Wo's leicht geht, wird die Ärztin gemeinsam mit dem Arzt genannt; und in vielen Bereichen ist das Gendering per Partizip bzw. Substantivierung schon lang angekommen, um zu bleiben: Vorsitzende, Genesende, Reisende und in jüngerer Zeit „Studierende“, „Arbeitsuchende“, „Alleinerziehende“ etc.


Natürlich kann man immer schräge Beispiele finden (siehe Kommentar zu "ing"-Formen) und sich über den frauenfreundlichen Neusprech lustig machen. Aber warum nicht…

Gefällt mir

erich.wallner
08. Aug. 2025

Aus einem Buch über juristische Anekdoten:


Ein Kapitel für sich in der Justiz der Donaumonarchie war die Militärgerichtsbarkeit. Weithin bekannt wurde der Satz, der sich in einem militärischen Gerichtsprotokoll fand: "Der Dienstbote verklagte die Ordonnanz, daß sie ihn geschwängert habe."

Gefällt mir

erich.wallner
07. Aug. 2025

Wie gendert man: Liebling, Darling, Feigling, Lüstling, Häuptling, Schädling, Nützling, Emporkömmling, Zögling, Häftling, Günstling, Neuling, Sträfling, Jüngling, Lehrling, Schützling, Zwilling?


Ist für "Säugling" die richtige Form "Saugende"?


Wie gendert man "Koryphäe", "Boss", "Single", "Grüß Gott"?

Gefällt mir
bottom of page