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AutorenbildRobert Sedlaczek

"Kanzler Nehammer will Gender-Verbot"

Aktualisiert: 6. Feb.

Am Freitag wird Karl Nehammer in der Messe Wels (OÖ) vor VP-Parteifunktionären seinen "Österreichplan" vorstellen, der bis 2030 realisiert werden soll. "Heute" zitiert aus einem Entwurf: Binnen-I, Sternchen oder Doppelpunkte sollen in der Verwaltung der Vergangenheit angehören. Als Vorbild führt der VP-Chef Bayern an. Das Ausschreiben beider Geschlechterformulierungen sei "sinnvoll", so Nehammer, "übertriebene symbolisch aufgeladene Gendersprache jedoch nicht". Heißt konkret: "Leserinnen und Leser" statt "LeserInnen". 


Der Aufmacher von "Heute", "Kanzler Nehammer will Gedner-Verbot", war also ungenau. Von einem "Genderverbot" ist keine Rede, nur die Binnenzeichen sollen in der Verwaltung nicht mehr verwendet werden. Stattdessen soll es Doppelformen geben.


Des Weiteren plädiert die ÖVP dafür, dass Personen, die nicht Gendern, an Schulen, Universitäten oder Fachhochschulen keine Nachteile haben dürfen. "Gendern darf nicht prüfungsrelevant und in wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtend vorgeschrieben sein", wird Nehammer im Voraus zitiert. 


Der VP-Chef weiß sich mit seiner Absichtserklärung auf der Seite der Mehrheit der Bevölkerung. Meinungsumfragen ergeben, dass nur Doppelformen, "Zuschauerinnen und Zuschauer", und sogenannte neutrale Formen goutiert werden, also "Publikum" statt "Zuschauer". Nicht einmal unter den Grünen findet sich eine Mehrheit für den Genderstern und andere Binnenzeichen.


So gendert der ORF


Eine Arbeitsgruppe innerhalb des ORF hat letzten Sommer den Glottalstopp, also die Pause vor der weiblichen Endung, ausdrücklich nicht empfohlen. In Kurzmeldungen solle abwechselnd eine weibliche und eine männliche Form verwendet werden; wenn es sich um Berufsgruppen mit mehrheitlich Frauen handelt, nur die weibliche. 


Das führt, wenn es wörtlich genommen wird, zu permanent daherkommenden Doppelformen. So erinnere ich mich an einen Bericht in einem Ö1-Journal über die große Zahl von "Journalistinnen und Journalisten", die im Krieg zwischen der Hamas und Israel ums Leben gekommen sind. Wenn man zum gefühlt hundertsten Mal die Doppelform gehört hat - hin und wieder auch ein generisches Femininum, das heißt, die Männer sind mit den weiblichen Formen mitgemeint - stehen einem die Haare zu Berge. "Ja, ich habs begriffen. Es gibt auch Journalistinnen unter den Opfern."


Dabei wäre es so einfach, auf den Sachverhalt bei der ersten Erwähnung elegant hinzuweisen. "Die Zahl der Opfer unter den Journalisten, darunter auch Frauen, ist beträchtlich ..." Und das wärs dann. Die Frauen sind sichtbar gemacht. Es ist auch nicht besonders spannend wiederholt darauf hingewiesen zu werden, dass sich unter den Demonstranten auch Demonstrantinnen und unter Polizisten auch Polizistinnen befanden.


Der Rechtschreibrat ist weiterhin gegen Sonderzeichen im Wortinneren


Interessant ist übrigens auch, dass die Beschlusslage des Rechtschreibrats unverändert ist, obwohl diesbezüglich in deutschen Medien Zweifel aufgetaucht sind. Da der Stern, der Doppelpunkt und andere Zeichen im Wortinneren in einer Aussendung als "Sonderzeichen, ähnlich wie das Zeichen Paragraph" klassifiziert wurden, tauchten Spekulationen auf, dass damit dem Gendern mit Binnenzeichen ein Türspalt geöffnet worden sei. 


Der Sprecher des Rechtschreibrats stellte in einem Schreiben an die Redaktion der Tageszeitung "Die Welt" klar, dass sich an der Haltung des Rates nichts geändert habe: "Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind. Andererseits kann der Rat nicht darüber hinwegsehen, dass Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung aller Geschlechter benutzt werden."


Auch prominente Mitglieder des Rates wehrten sich gegen die Interpretation, sie hätten den ersten Schritt unternommen, um Gendern zum amtlich korrekten Deutsch zu befördern. Henning Lobin, der Direktor des Instituts für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim, verwahrt sich in der "Welt" gegen die Behauptung, er sei ein "Genderzeichen-Befürworter": "Schon dass ich es selbst nicht praktiziere und auch dem IDS nicht 'verordnet' habe, sollte dies ja eigentlich ausreichend belegen." Ihm gehe es neben fachlichen Fragen bei diesem Thema "um ganz grundsätzliche Fragen staatsbürgerlicher Freiheiten". Weder Zwänge auf der einen Seite noch Verbote könnten hier helfen, sondern nur die Rechte, etwas zu tun oder zu unterlassen. Diese Ansicht werde von 90 Prozent der Mitglieder des Rats, die Sonderzeichenpassus und eine Erklärung dazu verabschiedet hätten, geteilt.


An die Bildungsinstitutionen sendet der Rat folgende Botschaft: "Inwieweit den Hochschulen das Recht zusteht, von der amtlichen deutschen Rechtschreibung abzuweichen, ist strittig.“ Hochschulen und Lehrende hätten zu beachten, dass sie für die Bildung und Ausbildung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Verantwortung tragen, in denen Schülerinnen und Schülern die Rechtschreibung nach dem Amtlichen Regelwerk zu vermitteln ist, auf das sich die zuständigen staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder verständigt haben.


Weiter steht dort: "Die Schule ist der Ort der Vermittlung der orthografischen Normen. (…) In den jüngeren Jahrgangsstufen geht es vor allem um den Erwerb einer sicheren Rechtschreibkompetenz. Deshalb hat die Systematik der Rechtschreibung und ihrer Regeln den Schwerpunkt des Unterrichts zu bilden. In den höheren Schulstufen können dann auch die Entwicklungen der geschriebenen Sprache der letzten Jahre mit den Sonderzeichen im Wortinnern und zwischen Wörtern zur Kennzeichnung einer geschlechtsübergreifenden Schreibintention thematisiert und reflektiert werden. Vorgaben für die Bewertungspraxis liegen in der Zuständigkeit der Schulpolitik und obliegen nicht dem Rat für deutsche Rechtschreibung."


Die letzte Passage ist besonders interessant, weil sie klarstellt, dass politische Maßgaben darüber, wie viel Gendern in Schule und Universität erlaubt ist, durchaus von den gewählten Volksvertretern verabschiedet werden können.


Anmerkung: Die ursprüngliche Formulierung "Arbeitsgruppe des Redaktionsrates" wurde am 28. 1. durch "ORF-Arbeitsgruppe" ersetzt. Zwei Absätze wurden am 6. 2. gestrichen, das sie durch neue Entwicklungen überholt waren.

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