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AutorenbildRobert Sedlaczek

Warum Nehammers Bundesadler in die falsche Richtung geschaut hat

Da kommt man aus dem Urlaub zurück, die 30 Grad im Schatten sind nur noch eine schöne Erinnerung - also Kälteschock, und liest mit Staunen, dass sich Bundeskanzler Karl Nehammer aus Anlass des Nationalfeiertags einen Fauxpas mit der Nationalflagge geleistet hat - Kulturschock, so etwas beschäftigt Österreich?


Der Bundeskanzler postete einen Text, der offensichtlich den geplanten Werbeslogan der ÖVP stützen soll: Glaubt an Österreich! "Am heutigen Nationalfeiertag danke ich allen, die einen Beitrag für unser wunderschönes Land leisten und Österreich zu dem machen, was es ist: ein starkes, sicheres und lebenswertes Land. Glaubt an Österreich! Schönen Nationalfeiertag!" Glaubt an Österreich – wir werden es noch oft lesen und hören, ob wir wollen oder nicht.


Dazu veröffentlichte Nehammer eine österreichische Flagge – mit spiegelverkehrtem Staatswappen: Der wie immer grimmig dreinschauende Bundesadler blickte in die falsche Richtung, die goldene Sichel hielt er rechts und nicht links, den goldenen Hammer ebenfalls im falschen Fang. Erst nach zahllosen Beschwerden in den sozialen Medien wurde der Beitrag gelöscht und neu hochgeladen, mit korrigiertem Bild: Das Wappentier schaut nach links, wie es sich gehört, und auch die Symbole für die Bauern und die Arbeiter sind wieder an ihren angestammten Platz zurückgekehrt.


Die Empörung ob dieses peinlichen Missgeschicks war groß, von "Standard" bis "Heute" brauste Häme und Entrüstung auf:




Wie konnte so ein schlimmer Fehler passieren?


Das Aussehen der Flagge wurde mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 festgeschrieben: "Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot. Die Flagge besteht aus drei gleichbreiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.“


Also nur rot-weiß-rot, kein Bundesadler.


Den Adler gibt es nur in der Dienstflagge des Bundes. Das Recht "zum Führen" dieser Flagge steht laut Wappengesetz den obersten Staatsorganen zu, das sind der Bundespräsident, der Präsident des Nationalrates, der Vorsitzende des Bundesrates, die Mitglieder der Bundesregierung, und einige andere, ferner den Landeshauptleuten, dem Bundesheer - meine Aufzählung ist nicht vollständig, ich will nur zeigen, was sich der Gesetzgeber gedacht hat. Das unberechtigte "Führen" der Dienstflagge des Bundes ist eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 3.600 Euro bestraft werden kann.


Eine andere Geschichte ist das Tragen der Bundesdienstflagge bei Demonstrationen – das ist erlaubt. Auch die Fans in den Sportstadien dürfen die rotweißrote Fahne mit dem Bundesadler schwenken ohne von einer Strafe bedroht zu sein.


Als allerdings bei der Fußball-Europameisterschaft 2008 viele Fans die besagte Bundesdienstflagge auf ihren Autos anbrachten, brandete eine Diskussion auf, ob das sein darf. Die Entscheidung der zuständigen Stellen war typisch österreichisch: Eigentlich nicht - aber drücken wir ein Auge zu. Die kulante Regelung galt ursprünglich nur für die EM, sie wird aber offensichtlich stillschweigend fortgeschrieben.


Es ist klar, was jetzt passiert ist. Weil den Mitarbeitern Nehammers keine im Wind wehende Bundesdienstflagge zur Verfügung stand, nahmen sie eine normale, sich bauschende Flagge, und montierten ein Bundeswappen hinein, recht dilettantisch übrigens.


Das Wappen mit einem Grafikprogramm in eine sich bauschende Fahne zu setzen, ist eine Viechsarbeit; da können einem schon einmal die Nerven durchgehen, sodass man, frei nach Ernst Jandl, lechts und rinks velwechsert.


1 Kommentar

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Guest
Nov 06, 2023

Das Gegenteil von herunter ist hinauf und nicht hoch. Letzteres ist ein Piefkezismus. Es sollte daher hinaufladen und nicht hochladen heißen.

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