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Am Gebäude des Wiener Konzerthauses fehlt ein Bindestrich

  • Autorenbild: Robert Sedlaczek
    Robert Sedlaczek
  • 12. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 3 Stunden

Das Wiener Konzerthaus ist seit 1913 ein Schauplatz bedeutender kultureller Aufführungen. Auch das Gebäude ist ein Juwel, es ist erbaut im Jugendstil, von berühmten Architekten.


Neben dem Haupteingang findet sich ein kleiner Nebeneingang mit zwei Aufschriften über der Eingangstüre. Links steht: STAGE DOOR, damit auch englischsprachige Künstler den Weg finden.


Merkwürdig ist die Aufschrift in deutscher Sprache:


KÜNSTLER:INNENEINGANG


Aber es ist der AUßEN-EINGANG für Künstler!


Foto (c) Robert Sedlaczek
Foto (c) Robert Sedlaczek

Wenn schon unbedingt gegendert werden muss, wäre zu empfehlen, die Gepflogenheiten der deutschen Rechtschreibung zu beachten. Wenn Missverständnisse drohen, ist ein Bindestrich zu setzen. Es sei denn, die Missverständnisse sind absichtlich herbeigeführt, wie bei "Blumentopferde".


P.S.: Alte Fotos zeigen, dass es früher beim Künstlereingang keine Aufschrift gab. Das Künstlerhaus hat sicherlich beim Denkmalamt angefragt, ob eine derartige zusätzliche Aufschrift auf dem denkmalgeschützten Gebäude zulässig sei. Das Denkmalamt hat, wie zu sehen ist, zugestimmt.

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Dieser Beitrag erschien am 12. August. Er wurde am 15. August um die Nachbemerkung ergänzt.


 
 
 

1 Kommentar


noemix.wordpress.com
13. Aug.

Was an der Aufschrift "BÜHNENEINGANG" nicht gepasst hätte, mag verstehen wer will. Muss aber nicht.

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