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Rechtschreibrat: Literaten müssen sich nicht an die Regeln halten, Schulen und öffentliche Verwaltung schon

  • Autorenbild: Robert Sedlaczek
    Robert Sedlaczek
  • vor 3 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Die IG Autorinnen und Autoren haben sich mit einem Anliegen an den Rat für deutsche Rechtschreibung gewandt: Sind Verlage berechtigt, von ihren Autoren die Einhaltung der Rechtschreibregeln zu verlangen und dürfen sie dies durchsetzen?


Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich in seiner Sitzung vom 11. April 2025 mit diesem Anliegen befasst und die Antwort in einer Stellungnahme "Rechtschreibung in belletristischen Texten" lautet: Im Rahmen der künstlerischen Freiheit ist alles erlaubt, nur Schulen und die öffentliche Verwaltung müssen sich an die Regeln halten.


Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Rates: "Seit jeher haben Schriftstellerinnen und Schriftsteller auch orthografisch persönliche Akzente gesetzt. Manche von ihnen begründeten und begründen ihre stringente eigenwillige Rechtschreibung sogar in Poetikvorlesungen oder anderen Veröffentlichungen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich, was die Belletristik anlangt, stets für Respekt vor jenen Abweichungen von der Rechtschreibnorm ausgesprochen, die Urheberinnen und Urheber mit voller Absicht ins Werk setzen und die Teil ihrer ästhetischen Konzeption sind. Dies ist auch durch die künstlerische Freiheit begründet."


Die Entscheidung des Rates verbessert die Verhandlungsposition von Schriftstellern gegenüber den Lektoren und Verlagsleitern. Dass diese Freiheit nur für Belletristik gelten soll, ist allerdings verwunderlich. Als Belletristik wird im Buchhandel "fiktionale Unterhaltungsliteratur in ihren verschiedenen Formen, wie beispielsweise die literarischen Genres Roman und Erzählung" verstanden. Experimentelle Literatur oder Lyrik ist nicht Belletristik.


In der Tat dürfte es den Ratsmitgliedern darum gegangen sein, eine Grenze gegenüber Sach- und Fachbüchern zu ziehen: Die Entscheidung ist wohl so zu verstehen, dass dort die Rechtschreibregeln eingehalten werden sollen.


Die Position des Rechtschreibrates, ob gegendert werden darf oder nicht, ist unverändert: Sternchen, Doppelpunkte, Unterstriche etc. im Wortinneren sind nicht Teil des Regelwerkes, man beobachte jedoch die Entwicklung. 


 
 
 

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